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Wassersport
(mit Motor- oder Segelyacht)
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Seit dem 24.05.2002
besitze ich den amtlichen Sportbootführerschein
See.
See steht hier für das deutsche Küstenmeer
(deutsche Küstengewässer) mit
Flussunterläufen, die deutschen
Seeschifffahrtsstraßen und die Hohe See. Der
Führerschein berechtigt zum Führen von Segel-
und Motoryachten ohne Einschränkungen
hinsichtlich Fahrzeuglänge oder Motorleistung.Seit dem 14.06.2002 besitze ich auch
den amtlichen Sportbootführerschein
Binnen (Motor/Segeln). Binnen steht hier
für die deutschen Binnenschifffahrtsstraßen,
Binnenkanäle, Rhein, Mosel und Donau
(Bundeswasserstraßen) sowie für diverse
Landesgewässer. Der Führerschein berechtigt zum
Führen von Segel- und Motoryachten bis zu einer
Länge von 15 m.
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Seit dem 04.10.2002 bin
ich auch stolzer Besitzer des amtlichen Bodensee-Schifferpatents
A + D: Das auch in Österreich und in
der Schweiz gültige Bodensee-Schifferpatent ist
vorgeschrieben für Motorboote über 4,4 kW (6
PS) und Segelboote über 12 qm Segelfläche;
außerdem berechtigt es zum Führen von
Fahrgastschiffen, die für max. 12 Fahrgäste
zugelassen sind.
Das Patent ist mir besonders wichtig, da ich
mindestens einmal im Jahr in Friedrichshafen
Urlaub mache und den Bodensee somit als ideales
Segelrevier nutzen kann. |
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Wahrscheinlich die interessanteste,
ganz sicher aber die schwerste Prüfung war für mich die
für das Beschränkt Gültige Betriebszeugnis
für Funker I (UKW-Betriebszeugnis I). Dieses
international anerkannte Zertifikat (Restricted
Operator's Certificate I) berechtigt zum Bedienen von
Sprech-Seefunkstellen für UKW und von Funkeinrichtungen
des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems GMDSS
für UKW. Das erworbene Seefunkzeugnis gilt auch im
Bereich des Binnenschifffahrtsfunks. Es handelt sich um
ein amtliches Zeugnis. Die Prüfung, die auch in
englischer Sprache stattfand, wurde am 18.12.2002 von der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
abgenommen.
Am 15.09.2002 habe ich die Seenotsignalmittelprüfung
(Sach- und Fachkundeprüfung) erfolgreich abgelegt:
1. Die Befreiung nach § 1 Abs. 3 Erste
Sprengstoffverordnung berechtigt zum Erwerb und
Gebrauch pyrotechnischer (= explosionsgefährlicher)
Seenotsignale der sogenannten Unterklasse T2 der
Bundesanstalt für Materialprüfung. Das sind rote
Signalraketen, rote Fallschirmsignalraketen und bestimmte
Rauchsignale.
2. Die Sachkunde nach § 31 Abs. 1 Waffengesetz
ist Voraussetzung für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte
mit Munitionserwerbsberechtigung. Diese berechtigt zum
Erwerb und Gebrauch von (Seenot-) Signalpistolen im
Kaliber 4 (26,5 mm) einschließlich Munition.
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Meine Motoryacht (20.04.2005 bis
08.05.2007)
Bayliner 1802 Capri mit
Außenborder Mercury 125 PS, 4 Zylinder 2-Takt,
amtliches Kennzeichen K-M 200
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interessante links:
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Seemannsknoten (animiert)
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Seemannsknoten (animiert)
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youtube Kreuzknoten
youtube Palstek
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HanseNautic - Seekarten
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BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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ESYS
- Europäisches
Segel-Informationssystem
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ELWIS
- Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem
SegelSoft - Software für Wassersportler
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MBSW - Software für den Wassersport (u.a. DSC-Simulator)
Bodensee:
Segelschule "Aquasail" in Kressbronn, Friedrichshafen, Konstanz,
Uhldingen
Segelschule Konstanz / Wallhausen
Segelschule Yachtcharter Überlingen
Peter Gruben Yachtcharter, Konstanz
Segelschule Hemmenhofen
IBN - das Wassersportmagazin für den Bodensee
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